Überführung in Anliegerreinigung wird zurückgenommen

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Ratsbeschluss vom 6. Februar 2020

Der Rat der Stadt Bonn hat am Donnerstagabend den Verwaltungsrat der bonnorange AöR angewiesen, einen Teil der Änderungen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten waren, zurückzunehmen. Das betrifft diejenigen Eigentümer*innen, deren Grundstücke an Straßen anliegen, die zum Jahreswechsel der Anliegerreinigung zugeordnet wurden. Die Winterwartung der Fahrbahnen soll zudem in der gesamten Stadt von der bonnorange AöR durchgeführt werden.

Die bonnorange AöR wird die Fahrbahnreinigung in den seit dem 1. Januar 2020 der Anliegerreinigung zugeordneten Straßen wiederaufnehmen. Dies wird die reinigungspflichtigen Anlieger*innen entlasten. Denn es hat sich herausgestellt hat, dass in mehreren Straßenabschnitten die Belastung durch die Reinigung höher ist, als in den Straßen, die sich schon vorher in der Reinigungsklasse A 0,5 befanden. Aus den Rückmeldungen der Bürger*innen war hervorgegangen, dass die Bereitschaft hoch ist, die Straßenreinigungsgebühr zu bezahlen, wenn in den Straßen mit einer höheren Belastung zu rechnen ist. Darum werden die Straßen wieder der Reinigungsklasse B 0,5 zuordnet. Mitteilungen von Anlieger*innen über Bedenken zur Verkehrssicherheit bei der Durchführung der Reinigung nimmt die bonnorange AöR sehr ernst. Deswegen wird bonnorange zukünftig genauer prüfen, ob eine Anpassung in die Reinigungsklasse A 0,5 verhältnismäßig ist.

Auch die Winterwartung auf Fahrbahnen soll in der gesamten Stadt zukünftig von bonnorange geleistet werden. Das betrifft nach aktuellem Stand die Grundstückseigentümer*innen bei einem Viertel der Straßen in Bonn. Denn hier sind die Eigentümer*innen dann nicht mehr dafür verantwortlich, dass die Fahrbahn von Fußgänger*innen trittsicher überquert werden kann. An der im gesamten Stadtgebiet geltenden Pflicht, die Gehwege vor dem eigenen Grundstück bei Schnee- und Eisglätte trittsicher begehbar zu machen, ändert sich dadurch nichts.

Am 7. November beschloss der Rat der Stadt Bonn unter anderem die Satzung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn und das neue Straßenverzeichnis. Damit war der Rat dem Vorschlag von bonnorange gefolgt, die Straßen bedarfsgerecht zu reinigen. Diese über Jahre erarbeitete Lösung zur Verbesserung der Stadtsauberkeit hat der Rat der Stadt Bonn mit seinem gestrigen Beschluss bestätigt. Die überwiegende Mehrheit der Änderungen im Straßenverzeichnis bleiben bestehen. Sie basieren auf Qualitätsmessungen im gesamten Stadtgebiet mit über 12.000 Messwerten pro Jahr. Die Ergebnisse sind für alle Bürger*innen transparent unter www.sauberes-bonn.de einsehbar. Zudem wird die bonnorange AöR in allen vier Stadtbezirken Veranstaltungen durchführen, bei denen sich die Bürger*innen über das Leistungsspektrum der Stadtreinigung von bonnorange und die Reinigungspflichten informieren können.